Stand: 28.03.2022
Ihr Urlaub in Bodenmais
Aktuelles zur Situation
Was aktuell gilt (Stand 21.03.2022)
HIER GILT 3G
- Beherbergung
Nicht Geimpfte/Genese müssen bei der Anreise und alle weitere 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen (Schnelltest oder Selbsttest im Vier-Augen-Prinzip reicht) - Gastronomie
- Eigene sportliche Betätigung, Fitnessstudios (auch Vital-Zentrum-Kurse)
- Öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
- Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Fußpflege etc.)
- Solarien
- Museen, Bibliotheken
- Eigene aktive Mitwirkung bei Laienschauspiel, Blasmusik, Musikschulen etc.
- und vergleichbare Einrichtungen
HIER GILT 2G
- Bäder, Thermen und Saunen
- Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Bühnen, Kinos etc.)
- Freizeiteinrichtungen (Besucherbergwerk, Schlösser, Führungen in geschlossenen Räumen etc.)
- Öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
- Messen, Tagungen, Kongresse
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen auch ohne Impfung Zugang (gilt auch in den Ferien!).
HIER GILT 2G plus
- Clubs und Discotheken. Es reicht ein tagesaktueller, negativer Schnelltest
EBENFALLS WICHTIG
- Im Handel gilt lediglich FFP2-Maskenpflicht!
Liebe Gäste, liebe Freunde,
nachstehend ein Überblick über das Hygienekonzept
im BIO Hotel - die BIO Sportpension.
Unser Hygienekonzept hat sich nach den Vorgaben der
Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestens bewährt.
Wir danken all unseren Gästen für ihr vorbildliches Verhalten und für die reibungslose Umsetzung der Vorgaben.
Herzlichst
Silvia und Andreas Adam
Die Eckpunkte aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
Die aktuellen Informationen der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.

